zwischen
Besteller / Kunde
und der
Kesseböhmer Ergonomietechnik GmbH, Siemensstraße 6, 73235 Weilheim/Teck, vertreten durch die Geschäftsführer Oliver Kesseböhmer und Oliver Spahn – im Folgenden „Kesseböhmer“ genannt.
Präambel:
Der Besteller/Kunde beauftragt Kesseböhmer (online-shop GRAVIT) mit der Anfertigung eines Tisches mit einem Motiv, welches der Besteller/Kunde Kesseböhmer optional als eigenes Bild zur Verfügung stellt. Dieser Vertrag regelt die wechselseitigen Rechtsbeziehungen vor dem Hintergrund, dass der Besteller/Kunde dafür verantwortlich ist, im Hinblick auf das Kesseböhmer zur Verfügung gestellte Bild über sämtliche Nutzungsrechte für die Durchführung des Produktions- und Liefervertrages und die Produktion durch Kesseböhmer im Hinblick auf die Tischplatte zu verfügen.
1. Vertragsgegenstand
1. Der Besteller/Kunde erklärt hiermit, dass er hinsichtlich des Kesseböhmer im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Verfügung gestellte Bild, das sodann auf eine Tischplatte dauerhaft aufgebracht wird, sämtliche Nutzungsrechte für die konkrete Verwendungsform zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, Durchführung des Auftrages durch Kesseböhmer und Auslieferung der Tischplatte besitzt. Kesseböhmer behält sich vor, in Einzelfällen schriftliche Nachweise über derartige Nutzungsrechte zu verlangen, ist jedoch im Verhältnis zwischen den Parteien dieser Vereinbarung nicht dazu verpflichtet, die Angaben des Bestellers/Kunde nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu überprüfen, sofern der Besteller/Kunde diese Erklärung mit dem AGB’s und dieser Erklärung bestätigt hat.
2. Der Besteller/Kunde verpflichtet sich, Kesseböhmer von allen Kosten und Verbindlichkeiten freizustellen, die Kesseböhmer im Zusammenhang mit dem möglichen Fehlen der vorbezeichneten und für die Durchführung des Kaufvertrages erforderlichen Nutzungsrechte entstehen, insbesondere die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung einschließlich der eigenen Rechtsanwaltskosten, aber auch einer möglichen Vernichtung von Tischplatten, der Zahlung von Schadenersatz oder fiktiver Lizenzkosten u. a.
2. Schlussbestimmungen
1. Soweit die Parteien Unternehmer sind, wird für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit des Landgerichts Bielefeld vereinbart.
2. Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei dem Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.
Weilheim, den 30.11.2020
Oliver Spahn
Geschäftsführer